Zum Inhalt springen
Grundlagen

EU-KI-Verordnung im Mittelstand: Welche Pflichten Sie wirklich treffen

Die KI-Verordnung trifft nicht nur Hersteller. Wer KI im Betrieb einsetzt, ist Betreiber und hat eigene Pflichten — die meisten davon sind Dokumentationspflichten. Dieser Überblick ordnet, was für einen Betrieb mit 10 bis 250 Mitarbeitenden tatsächlich gilt, und was der Digital Omnibus vom Juli 2026 daran geändert hat.

Stand: 26. Juli 2026
Kurz gefasst

Die EU-KI-Verordnung gilt für jeden Betrieb, der KI-Systeme einsetzt — unabhängig von der Größe. Für den typischen Mittelständler bedeutet das drei Dinge: die Förderung der KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden (Artikel 4, gilt seit dem 2. Februar 2025), die Einhaltung der Verbote aus Artikel 5 und ab dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Die weit umfangreicheren Hochrisiko-Pflichten wurden im Juli 2026 auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben. Wer heute anfängt, beginnt sinnvollerweise mit einem vollständigen Inventar seiner KI-Systeme — ohne das lässt sich keine der übrigen Pflichten beurteilen.

Gilt die Verordnung für Ihren Betrieb?

Die Verordnung (EU) 2024/1689 knüpft nicht an Branche oder Unternehmensgröße an, sondern an zwei Fragen: Setzen Sie ein KI-System ein, und in welcher Rolle tun Sie das? Wer beide Fragen ehrlich beantwortet, stellt in aller Regel fest, dass die Verordnung greift.

Der Systembegriff ist weit. Er umfasst nicht nur eigens entwickelte Modelle, sondern auch eingekaufte Werkzeuge und Funktionen, die als Bestandteil einer größeren Software mitgeliefert werden. Der KI-Assistent im Personalinformationssystem, die Textvorschläge im Kundenpostfach, die Bildgenerierung im Marketingwerkzeug: Das sind KI-Systeme im Sinne der Verordnung, auch wenn sie nie so beworben wurden.

Genau darin liegt der häufigste Irrtum im Mittelstand. Die Frage lautet nicht, ob Sie KI eingeführt haben. Sie lautet, ob in Ihrem Betrieb KI eingesetzt wird. Diese beiden Antworten fallen fast nie zusammen — was der Grund ist, warum am Anfang jeder Umsetzung ein vollständiges KI-Inventar steht und nicht eine Richtlinie.

Anbieter oder Betreiber: Ihre Rolle bestimmt die Pflichten

Die Verordnung unterscheidet mehrere Rollen entlang der Lieferkette. Für den Mittelstand sind zwei entscheidend.

Betreiber

Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Das ist die Rolle, in der sich die allermeisten mittelständischen Betriebe wiederfinden. Die Betreiberpflichten sind deutlich schlanker als die Anbieterpflichten und bestehen im Kern aus bestimmungsgemäßer Verwendung, menschlicher Aufsicht, Transparenz gegenüber Betroffenen und Dokumentation.

Anbieter

Anbieter ist, wer ein System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Die Pflichten sind erheblich: Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, Registrierung.

Der Punkt, an dem es für Mittelständler unangenehm wird: Man kann ungewollt zum Anbieter werden. Nach Artikel 25 wechselt die Rolle unter anderem dann, wenn Sie ein System wesentlich verändern, es unter Ihrem eigenen Namen anbieten oder seinen Zweck so ändern, dass es zum Hochrisiko-System wird. Wer ein zugekauftes Modell auf eigenen Daten nachtrainiert und das Ergebnis Kunden zur Verfügung stellt, sollte diese Vorschrift gelesen haben.

Neu seit Juli 2026

Die Änderungsverordnung hat die Ansprüche des neuen gegen den ursprünglichen Anbieter konkretisiert: ausreichende technische Dokumentation, Information über bekannte Beschränkungen und Fehlermodi sowie technischer Zugang für Test und Validierung. Wer ungewollt in die Anbieterrolle rutscht, steht seinem Vorlieferanten damit nicht mehr mit leeren Händen gegenüber. Umgekehrt gilt: Schließt der Anbieter die Umwandlung in ein Hochrisiko-System vertraglich aus, entfällt seine Pflicht — ein Grund, Einkaufsbedingungen zu prüfen.

Die vier Risikoklassen

Die Verordnung staffelt ihre Anforderungen nach dem Risiko der Anwendung, nicht nach der Technologie. Dieselbe Sprachmodell- Technik kann in einer Anwendung praktisch unreguliert sein und in der nächsten als Hochrisiko-System gelten.

Unannehmbares Risiko — verboten

Artikel 5 zählt Praktiken auf, die schlicht untersagt sind. Für den Mittelstand am ehesten einschlägig ist das Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz — ein Tatbestand, der in Bewerbungs- und Callcenter-Software unbemerkt enthalten sein kann. Verstöße gegen Artikel 5 tragen den höchsten Bußgeldrahmen der Verordnung.

Hohes Risiko

Hierunter fallen Systeme aus den in Anhang III genannten Bereichen, darunter Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeit und kritische Infrastruktur, sowie KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte nach Anhang I. Für Betreiber sind insbesondere Personalauswahl und Leistungsbewertung relevant. Die zugehörigen Pflichten sind seit Juli 2026 verschoben, aber nicht aufgehoben.

Begrenztes Risiko — Transparenzpflichten

Systeme, die unmittelbar mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen, unterliegen ab dem 2. August 2026 den Transparenzpflichten des Artikels 50: Offenlegung der KI-Interaktion, maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte, Hinweis beim Einsatz von Emotionserkennung, biometrischer Kategorisierung und bei Deepfakes. Diese Pflichten hängen nicht an der Hochrisiko-Einstufung. Für den durchschnittlichen Mittelständler ist das die Frist, die 2026 tatsächlich greift.

Minimales Risiko

Alles Übrige. Keine besonderen Pflichten aus der Verordnung — die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4 gilt dennoch, weil sie nicht an der Risikoklasse hängt.

Was Betreiber konkret tun müssen

Übersetzt in Arbeitsschritte sieht die Pflichtenlage eines mittelständischen Betreibers im Jahr 2026 so aus:

  • KI-Systeme vollständig erfassen. Ohne Inventar ist keine der folgenden Fragen beantwortbar. Dazu gehört die unangenehme Teilfrage nach der Schatten-KI: privat genutzte Konten mit Firmendaten.
  • Je System die Rolle bestimmen. Betreiber oder Anbieter, und ob eine Änderung nach Artikel 25 die Rolle verschiebt.
  • Risikoklasse zuordnen und begründen. Die Begründung ist wichtiger als das Ergebnis, weil sie im Prüfungsfall zeigt, dass Sie die Frage überhaupt gestellt haben.
  • Verbotene Praktiken ausschließen. Gezielt auf Emotionserkennung im Beschäftigungskontext prüfen.
  • Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen und dokumentieren. Die Pflicht aus Artikel 4 gilt seit Februar 2025 und wurde im Juli 2026 zur Bemühenspflicht abgeschwächt — der Nachweis bleibt entscheidend.
  • Transparenzpraxis herstellen. Bis zum 2. August 2026 für jedes System klären, ob es Inhalte erzeugt oder mit Menschen interagiert, und die Kennzeichnung regeln.
  • Regeln verbindlich machen. Eine betriebliche KI-Richtlinie bündelt die Vorgaben an einer Stelle und ist zugleich ein Beleg dafür, dass Sie sie kommuniziert haben.
  • Nachweise aufbewahren. Alles Obige ist nur so viel wert, wie sich davon belegen lässt.

Was der Digital Omnibus im Juli 2026 geändert hat

Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie ändert die KI-Verordnung an mehreren Stellen. Die vier Punkte mit praktischer Wirkung für den Mittelstand:

  • Hochrisiko-Pflichten verschoben. Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 gelten für Systeme nach Anhang III erst ab dem 2. Dezember 2027, für Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Weil auch Artikel 26 und 27 in diesem Block liegen, verschieben sich die Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme mit.
  • Artikel 4 entschärft. Aus dem Sicherstellen eines ausreichenden Kompetenzniveaus wurde die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die KI-Kompetenz fördern.
  • Sicherheitsbauteil enger gefasst. Systeme für nicht sicherheitsbezogene Zwecke wie Leistungsoptimierung oder Qualitätskontrolle gelten nicht mehr als Sicherheitsbauteil, sofern ihr Ausfall Gesundheit oder Sicherheit nicht gefährdet. Für Fertigungsbetriebe kann das Systeme aus der Hochrisiko-Logik herausnehmen.
  • Zwei neue Verbote ab dem 2. Dezember 2026. Artikel 5 wird um die Erzeugung intimen Bildmaterials identifizierbarer Personen ohne deren Einwilligung sowie um Material im Sinne der Richtlinie 2011/93/EU ergänzt. Das Verwendungsverbot trifft jeden Betreiber unmittelbar.
Kein Freibrief

Die Verschiebung betrifft ausschließlich den Hochrisiko-Block. Verbote, KI-Kompetenz und Transparenzpflichten bleiben unberührt. Wer die Meldung als Entwarnung an die Geschäftsführung weitergibt, verschiebt Arbeit, die im August 2026 fällig wird.

Erleichterungen für KMU und Small Mid-Caps

Die Verordnung kennt Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen, und der Digital Omnibus hat sie auf die neue Kategorie der Small Mid-Caps ausgedehnt. Praktisch bedeutsam sind drei:

  • vereinfachte technische Dokumentation nach Artikel 11,
  • ein Qualitätsmanagement, dessen Umfang zur Unternehmensgröße ins Verhältnis gesetzt wird,
  • eine Begrenzung der Bußgelder, bei der jeweils der niedrigere der beiden Werte aus Prozentsatz und Absolutbetrag gilt.

Halten Sie die Einordnung Ihres Unternehmens schriftlich fest. Sie ist im Prüfungsfall die Grundlage dafür, in welchem Umfang Sie überhaupt dokumentieren mussten — und niemand möchte diese Frage unter Zeitdruck neu begründen.

Aufsicht und Bußgelder

Ab dem 2. August 2026 greifen Marktüberwachung und Durchsetzung. In Deutschland bündelt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz die Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur, die zugleich Anlauf- und Beschwerdestelle wird, soweit keine Fachbehörde zuständig ist. Bundestag und Bundesrat haben im Juni und Juli 2026 zugestimmt.

Der Bußgeldrahmen der Verordnung ist gestaffelt: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Verbote des Artikels 5, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen die meisten übrigen Pflichten, bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Für KMU und Small Mid-Caps gilt jeweils der niedrigere Wert.

Stand der Rechtslage

Zum Redaktionsschluss dieser Seite war die Verkündung des KI-MIG im Bundesgesetzblatt nach unserer Recherche noch nicht erfolgt; das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Prüfen Sie den Verkündungsstand, bevor Sie sich in einem verbindlichen Dokument darauf berufen.

In welcher Reihenfolge Sie vorgehen

Die Reihenfolge ist nicht beliebig, weil jeder Schritt den nächsten trägt. Bewährt hat sich diese:

  1. Standort bestimmen. Erst wissen, wo der Betrieb steht, dann Maßnahmen ableiten.
  2. Inventar aufbauen. Alle Systeme erfassen, Rollen und Risikoklassen zuordnen, Anbieterunterlagen einholen.
  3. Kompetenz herstellen. Artikel 4 gilt bereits und ist der Punkt mit dem größten Rückstand im Mittelstand.
  4. Regeln verbindlich machen. Richtlinie erstellen, in Kraft setzen, Kenntnisnahme dokumentieren.
  5. Transparenz vor dem 2. August 2026 klären. Kennzeichnung und Hinweise für alle Systeme mit Außenwirkung.
  6. Nachweise pflegen. Was nicht dokumentiert ist, hat im Prüfungsfall nicht stattgefunden.
Gilt seit
2. Februar 2025 (Art. 4, Art. 5)
Nächster Stichtag
2. August 2026 (Art. 50)
Hochrisiko Anhang III
2. Dezember 2027 (verschoben)
Hochrisiko Anhang I
2. August 2028 (verschoben)

Häufige Fragen

Gilt die EU-KI-Verordnung auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Verordnung knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an die Rolle und an das eingesetzte System. Ein Betrieb mit zwölf Mitarbeitenden, der ein KI-gestütztes Bewerbungswerkzeug einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Erleichterungen beim Umfang der Dokumentation und bei der Bemessung von Bußgeldern, aber keine Befreiung.

Wir entwickeln keine KI, wir nutzen nur ChatGPT. Betrifft uns das?

Ja, als Betreiber. Die Nutzung genügt. Praktisch relevant sind für Sie vor allem drei Punkte: die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz nach Artikel 4, die Verbote des Artikels 5 und ab dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten des Artikels 50, wenn Sie Inhalte erzeugen oder Systeme direkt mit Menschen interagieren lassen.

Wurde die KI-Verordnung nicht verschoben?

Verschoben wurde ein Teil. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf den 2. Dezember 2027 beziehungsweise den 2. August 2028 verlegt. Die Verbote, die KI-Kompetenz-Pflicht und die Transparenzpflichten sind davon nicht betroffen und gelten unverändert.

Brauchen wir einen KI-Beauftragten?

Die Verordnung schreibt keine eigene Funktion vor, anders als die Datenschutz-Grundverordnung den Datenschutzbeauftragten. Sie verlangt aber Zuständigkeit: Für die Aufsicht über ein System muss eine benannte Person zuständig sein, und die Nachweise müssen jemandem gehören. In der Praxis ist das meist eine bestehende Rolle mit zusätzlichem Aufgabenbereich.

Was passiert am 2. August 2026?

Die Verordnung wird im Grundsatz anwendbar. Scharf werden unter anderem die Transparenzpflichten, die Vorschriften zu Normen und Konformitätsbewertung, die Reallabore, die EU-Datenbank sowie Marktüberwachung und Durchsetzung. Ab diesem Datum ist die Aufsicht handlungsfähig und Beschwerden sind möglich.

Quellen

Weiterlesen

In 20 Minuten wissen, wo Ihr Betrieb steht.

Das geführte Assessment im KI-Kompass ordnet Ihre Lage ein und leitet daraus die Maßnahmen ab, die für Sie gelten. Ohne Beratungsprojekt, ohne Demo-Termin. Die Beta ist derzeit kostenlos.

Beta-Zugang starten